Fachanwalt 

Fachanwalt fr Arbeitsrecht Ldenscheid Urkunde

Mit Beschluss vom 10.05.2005 ist mir von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Berechtigung zuerkannt worden, mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht bezeichnen zu dürfen. Hierzu musste ich den Erwerb von besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen nachweisen.


Meine Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechts übersteigen ganz erheblich das Maß dessen, was üblicherweise durch die juristische Ausbildung vermittelt wird. Stetig ausgebaut wird dieses Fachwissen durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.


Meinen Mandanten kann ich deshalb bei allen arbeitsrechtlichen Fragen eine Beratung auf höchstem Niveau anbieten. Profitieren auch Sie von meinem Fachwissen und meiner überdurchschnittlichen praktischen Berufserfahrung!

Um sich aus der enormen Fülle der zugelassenen Anwälte buchstäblich hervorzuheben, werben die Kollegen vermehrt mit viel versprechenden Bezeichnungen wie Prädikatsanwalt oder Premiumrechtsanwalt. Gerne titulieren sich Rechtsanwälte auch als Spezialist oder Experte. Solche Begriffe sind in rechtlicher Hinsicht nicht geschützt und geben teilweise nur die eigene Meinung des Anwalts von sich wieder. Darauf sollten Sie besser nicht vertrauen. Bislang hat sich als objektives Gütesiegel der anwaltlichen Spezialisierung allein die Fachanwaltschaft durchgesetzt. Im Falle einer ernst zu nehmenden Erkrankung suchen Sie schließlich auch einen Facharzt auf und keinen selbsternannten Experten. Ebenso wählerisch sollte man sein, wenn es darum geht, den passenden Anwalt zu finden! Im Zweifel sollte die Hilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch genommen werden, der erwiesenermaßen über eine große praktische Berufserfahrung verfügt.

Die Kanzlei

Um meine anspruchsvollen Vorstellungen von der Ausübung des Anwaltsberufes - insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts - individuell und erfolgreich verwirklichen zu können, gründete ich im Jahre 2003 gemeinsam mit meinem Sozius in Lüdenscheid die Rechtsanwaltskanzlei Löber & Sonneborn und bin dort seit 2005 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig.


Entgegen dem 
Trend zu immer größer werdenden "Anwaltsfirmen" wollen wir unseren Mandanten als persönliche Rechtsberater zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund legen wir besonderen Wert auf ein vertrauensvolles und partnerschaftliches Verhältnis zu unseren Auftraggebern. Wir sind ein eingespieltes Team und ergänzen uns nicht nur fachlich, sondern auch menschlich. Dies äußert sich in einem Wertekonsens, der von Ehrlichkeit, Fairness, Erfolgswillen und Bereitschaft zum Teamwork geprägt ist. Soweit sich bei der Bearbeitung eines arbeitsrechtlichen Mandats im Einzelfall auch strafrechtliche Fragestellungen ergeben, beispielsweise wenn die Kündigung wegen vermeintlich vom Arbeitnehmer begangener Straftaten erklärt wurde, kann Rechtsanwalt Löber als Fachanwalt für Strafrecht unterstützend zurate gezogen werden. Wir sind keine Einzelkämpfer, sondern wollen gemeinsam mit unserer Mandantschaft als Team agieren und erfolgreich sein. Überzeugen Sie sich selbst! 

Die Kanzlei liegt zentral in der Innenstadt von Lüdenscheid im Übergangsbereich von Stern- und Rathausplatz. Um mein juristisches Know-how in Anspruch zu nehmen, ist es aber nicht erforderlich, in der Reichweite Lüdenscheids zu wohnen. Dank moderner Kommunikationsmittel ist es mir möglich, für meine Mandanten bundesweit tätig zu sein. In eiligen Fällen lässt sich die Beratung oder Rechtsvertretung auch vollständig "online" abwickeln. Probieren Sie es aus! Die erste Hürde haben Sie bereits erfolgreich genommen, indem Sie diese Seite im Internet gefunden haben. Selbst geringe Computerkenntnisse reichen schon aus, um mit mir auf zeitgemäße Weise per Internet zu kommunizieren.

MEIN PRINZIP: ArbeitnehmervertretunG 

Fachanwalt fr Arbeitsrecht LdenscheidKaum ein anderes Rechtsgebiet ist derart politisch geprägt wie das Arbeitsrecht. Ich habe mich daher als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Lüdenscheid dazu entschieden, in diesem Konfliktfeld eine eindeutige Stellung zu beziehen und vertrete daher – abgesehen von einigen ausgesuchten Arbeitgebern – generell nur Arbeitnehmer und Führungskräfte.

Dies entspricht nicht nur meiner sozialpolitischen Überzeugung, sondern hat zudem den nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass klare Fronten geschaffen und mögliche Argumentationswidersprüche vermieden werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Fachanwälten für Arbeitsrecht kann es mir also nicht passieren, dass ich in ein und derselben Frage völlig unterschiedliche Rechtsstandpunkte verfechte - je nach dem, ob ich gerade einen Arbeitnehmer oder einen Arbeitgeber vertrete. Für meine Entscheidung, grundsätzlich nur Arbeitnehmer und leitende Angestellte zu vertreten, war auch ausschlaggebend, dass ich es seit jeher als eine besondere Herausforderung empfunden habe, dem wirtschaftlich schwächeren Vertragspartner beizustehen. Im Arbeitsrecht ist dies in aller Regel der Arbeitnehmer, weil es den meisten Arbeitgebern keinerlei finanziellen Schwierigkeiten bereitet, einen langwierigen Rechtsstreit beim Arbeitsgericht auszutragen.

Arbeitnehmer berate und vertrete ich vor allem in Kündigungsschutzverfahren, bei der Durchsetzung von sämtlichen Ansprüchen gegen den Arbeitgeber. Betriebs- und Personalräten stehe ich nicht nur als Rechtvertreter zur Verfügung, sondern biete auch Schulungen zu aktuellen betrieblichen Themen an. Dies geschieht auf Wunsch auch gerne mit multimedialer Unterstützung. Das technische Equipment (Beamer, Beschallungsanlage etc.) steht meiner Kanzlei zur Verfügung. Die Kostenfrage beantworte ich gerne auf telefonische Nachfrage.

Meine Tätgkeit als Arbeitnehmeranwalt hat im Laufe der Jahre aber nie zu einem gefestigten "Feindbild" geführt. Ich bin Jurist und kein Klassenkämpfer! Pauschale Arbeitgeberschelte liegt mir fern, weil es auch vernünftige Arbeitgeber gibt, die mit ihren Mitarbeitern ordentlich umgehen und sie teilweise sogar am unternehmerischen Erfolg partizipieren lassen. Außerhalb des Arbeitsrechts vertrete ich aus diesem Grund - ohne jede Berührungsangst - zahlreiche Firmen und zähle selbstverständlich auch Unternehmer zu meinem Freundeskreis. Meine tägliche Arbeit hat mich also zum Glück noch nicht engstirnig werden lassen. 

Eine über das normale Maß hinausgehende "Verbissenheit" lege ich als Arbeitnehmeranwalt nur in besonderen Fällen an den Tag, etwa dann, wenn Arbeitnehmern wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen außerordentlich gekündigt wurde. Ich bin seit jeher der Ansicht, dass es falsch ist, dass ein Arbeitsverhältnis, das jahrzehntelang beanstandungsfrei verlaufen ist, vom Grundsatz her außerordentlich gekündigt werden kann, nur weil der Arbeitnehmer einen Pfennigartikel o.ä. gestohlen hat. An dieser Rechtsprechung hat sich auch durch die am 10.06.2010 getroffene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Fall "Emmely" nichts Wesentliches geändert. Formaljuristisch ist diese Jurisdiktion nicht zu beanstanden sein, weil sie der gegenwärtigen Gesetzeslage entspricht. Aus diesem Grund trete ich schon lange für eine gesetzliche Neuregelung ein, die einen besseren Schutz der Arbeitnehmer vor Bagatellkündigungen gewährleistet. Grundsätzlich sollte es immer so sein, dass ein Arbeitgeber im Falle des Diebstahls geringwertiger Sachen zunächst zum Ausspruch einer Abmahnung verpflichtet ist und erst im Wiederholungfall mit einer (fristlosen) Kündigung reagieren darf. Ich habe selbst schon viele Fälle bearbeitet, in denen Arbeitgeber händeringend nach Vermögensdelikten suchten, die der Arbeitnehmer zu ihren Lasten begangen haben könnte. Ein kleiner Fehler in der Spesenabrechnung wird dann oft schon zum Anlass für eine Kündigung genommen. Die finanziellen Beweggründe des Arbeitgebers liegen klar auf der Hand: Er will nicht diejenige Abfindung zahlen, die im Falle der Offenbarung der tatsächlichen Kündigungsmotive fällig würde. In derartig gelagerten Fällen führe ich Rechtsstreitigkeiten als Arbeitnehmervertreter ausnahmslos mit der nötigen Beharrlichkeit und Ausdauer. Durch dieses Engagement bin ich in den Augen manches Arbeitgebers sprichwörtlich ein "rotes Tuch". Damit kann ich gut leben.