MÄRKISCHER KREIS

Der Märkische Kreis ist ein seit dem
Jahr 1975 bestehender Kreis in
Nordrhein-Westfalen und liegt im Nordwesten des Sauerlands.
Das Gebiet des
Märkischen Kreises gehört
zur Region Südwestfalen und zum Regierungsbezirk
Arnsberg. Es finden sich
dort insgesamt fünfzehn Städte und Gemeinden:
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Altena
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Balve
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Halver
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Hemer
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Herscheid
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Iserlohn
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Kierspe
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Lüdenscheid
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Meinerzhagen
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Menden (Sauerland)
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Nachrodt-Wiblingwerde
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Neuenrade
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Plettenberg
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Werdohl
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Schalksmühle
Arbeitsrecht im
Märkischen Kreis: Das
Kreisgebiet wird in erster Linie durch seine vielen
mittelständischen
Unternehmen repräsentiert. Obwohl der Dienstleistungssektor
beständig
wächst, ist die Industrie nach wie vor der wichtigste
Wirtschaftsbereich mit
ungefähr 75.000 Arbeitnehmern im verarbeitenden Gewerbe.
Als ein auf die
Vertretung von Arbeitnehmern fixierter Fachanwalt für
Arbeitsrecht habe ich im
Märkischen Kreis jede Menge zu tun, da die Betriebe auch in
konjunkturell
besseren Zeiten die Belegschaft immer zu
"optimieren" versuchen. Oftmals
geschieht dies in Form des Personalabbaus. Damit einhergehende
Kündigungen
sollten nicht als unabwendbares Schicksal hingenommen werden. Sich mit
der
Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht
gegen eine Kündigung zur
Wehr zu setzen, lohnt sich in den allermeisten Fällen.
Mein Vort-Ort-Service im Märkischen Kreis
Im Jahre 2003 gründete ich die Rechtsanwaltskanzlei Löber & Sonneborn in Lüdenscheid und bin dort seit 2005 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Um Ihnen eine dienstleistungsorientierte Rechtsberatung vor Ort zu ermöglichen - ohne weite Anfahrtswege, dafür bequem bei Ihnen zu Hause - , biete ich Ihnen in dringenden Kündigungsangelegenheiten innerhalb des Märkischen Kreises meinen Vor-Ort-Service an. Als mandantenorientierter Rechtsanwalt komme ich auf Wunsch gerne zu Ihnen nachAltena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid, Iserlohn, Kierspe, Meinerzhagen, Menden(Sauerl.), Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Werdohl, Schalksmühle. Den Service können Sie vor allem dann in Anspruch nehmen, wenn es Ihnen aus gesundheitlichen oder anderweitigen Gründen nicht möglich sein sollte, mich in Lüdenscheid in meiner Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen.
Entgegen dem leider immer noch anhaltenden Trend zu immer größer werdenden "Anwaltsfabriken" will ich meinen Mandanten als persönlicher Rechtsberater zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund lege ich besonderen Wert auf ein vertrauensvolles und partnerschaftliches Verhältnis zu meinen Mandanten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich gerne bereit, mein juristisches Know-how auch bei Ihnen vor Ort anzubieten, denn als moderner Dienstleister muss ich meine Arbeit nicht notwendigerweise am eigenen Schreibtisch verrichten. Mein Vor-Ort-Service umfasst alle Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis:
Altena | Balve | Halver | Hemer | Herscheid |
Iserlohn | Kierspe | Lüdenscheid | Meinerzhagen | Menden |
Nachrodt | Neuenrade | Plettenberg | Werdohl | Schalksmühle |
Gerne bin ich für Sie auf folgenden Gebieten des Arbeitsrechts tätig: Abfindung, Abmahnung, Abwicklungsvertrag, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, außerordentliche Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, Diebstahl als Kündigungsgrund, fristlose Kündigung, Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutzklage, personenbedingte Kündigung, Sozialplan, Sozialplanabfindung, Sperrzeit (Arbeitslosengeld), Überstunden, Urlaub und Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, verhaltensbedingte Kündigung, Weihnachtsgeld, Wiedereinstellungsanspruch, Zwischenzeugnis. Arbeitnehmer berate und vertrete ich vor allem in Kündigungsschutzverfahren und bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber. Betriebs- und Personalräten stehe ich nicht nur als rechtlicher Berater zur Verfügung, sondern biete auf Wunsch auch Schulungen zu aktuellen betrieblichen Themen des Arbeitsrechts an. Dies kann auch gerne mit multimedialer Unterstützung geschehen. Das technische Equipment (Beamer, Beschallung etc.) steht meiner Kanzlei zur Verfügung.
Arbeitnehmeranwalt
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist
derart
politisch geprägt wie das Arbeitsrecht. Ich habe mich daher
als Fachanwalt
für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Lüdenscheid dazu
entschieden, in diesem
Konfliktfeld eine eindeutige Stellung zu beziehen und vertrete daher
–
abgesehen von einigen ausgesuchten Arbeitgebern
– generell nur Arbeitnehmer
und Führungskräfte. Für Arbeitgeber, die
Unterstützung auf dem Gebiet des
Arbeitsrechts suchen, bin ich also der falsche Ansprechpartner.
Wenn Sie die nachfolgenden Fragen alle mit "JA" beantworten können, sind Sie bei mir genau richtig: Sind Sie Arbeitnehmer? Kommen Sie aus Altena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid, Iserlohn, Kierspe, Meinerzhagen, Menden im Sauerland, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Werdohl oder Schalksmühle? Benötigen Sie dringend die Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht? Eventuell fragen Sie sich an dieser Stelle: Was ist Arbeitsrecht überhaupt? Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der abhängig Beschäftigten, also der Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht besteht aus einer ganzen Vielzahl von Gesetzen und Rechtsvorschriften, die sich mit der unselbstständigen, abhängigen Arbeit befassen. Zu unterscheiden ist zwischen dem Individualarbeitsrecht, das die rechtlichen Verhältnisse zwischen einzelnen Arbeitgebern und einzelnen Arbeitnehmern regelt, und dem Kollektivarbeitsrecht. Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände). Zu diesem Bereich des Arbeitsrechts gehört insbesondere das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht sowie das Mitbestimmungsrecht (Betriebsverfassungsrecht).
In der Praxis ist das
Arbeitsrecht von Kündigungsstreitigkeiten geprägt.
Ich habe mich deshalb
darauf spezialisiert, als Vertreter von Arbeitnehmern
Kündigungsschutzverfahren zu führen. Wenn ich als
Fachanwalt für
Arbeitsrecht den Auftrag erhalte, eine möglichst hohe
Abfindung zu erkämpfen,
schaue ich dabei nicht so sehr auf die sog.
"Regelabfindung" (0,5
Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr), sondern
darauf, was im
Einzelfall möglich ist. Dies kann sehr viel mehr
sein. Die betriebsbedingte
Kündigung ist die am häufigsten ausgesprochene
Kündigung. Gleichzeitig ist
sie nach meiner Einschätzung die am schwierigsten
durchzusetzende
Kündigungsart. Viele Arbeitgeber neigen dazu, eine
Kündigung damit zu
begründen, dass "sich die Auftragslage drastisch
verschlechtert habe" oder
"ein erheblicher Umsatzeinbruch zu verzeichnen sei". Eine
derart begründete
Kündigung hat wenig Chancen auf Bestand, wenn sie zum
Gegenstand eines
Kündigungsschutzverfahrens gemacht wird, denn dann muss der
Arbeitgeber
darlegen und beweisen, dass sich der von ihm behauptete Umsatzeinbruch
genau
auf den Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers ausgewirkt
hat. Als
Fachanwalt für Arbeitsrecht gehört es zu meinen
alltäglichen Aufgaben, gegen
Kündigungen gerichtlich vorzugehen und die Rechte meiner
Mandanten vor dem
Arbeitsgericht bestmöglich zu vertreten.
Als Fachanwalt
für Arbeitsrecht vertrete ich selbstverständlich auch
"Mobbingopfer". Der Begriff Mobbing hat sich in den letzten Jahren fast
zum
Modewort entwickelt. Es ist nicht einfach, Mobbing zu definieren und es
gibt
nur in wenigen Fällen eine eindeutige Rechtslage. Folgende
Definition des LAG
Thüringen hat sich unter den Arbeitsrechtlern in Deutschland
durchgesetzt: "...
fortgesetzte, aufeinander
aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung,
Schikane oder
Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im
Regelfall
einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten
Zielsetzung
förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das
allgemeine Per-
sönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte
Rechte, wie die Ehre und die
Gesundheit des Betroffenen, verletzten" (Urteil vom
10.04.2001 - 5 Sa
403/2001). Auch in anderen Fragen des Arbeitsrechts stehe ich
Arbeitnehmern mit
Rat und Tat zur Verfügung. Als Fachanwalt für
Arbeitsrecht bin ich auf Wunsch
auch bundesweit tätig. Die Kostenfrage beantworte ich Ihnen
gerne auf
telefonische Nachfrage.